Recht und Ordnung
Jede Gemeinschaft braucht Regeln, damit das Zusammenleben vieler Menschen funktionieren kann.
Und so haben wir
- in der Schule eine Hausordnung,
- im Bereich der Gymnasien eine Gymnasialschulordnung,
- im Bereich der Schulen eine Bayerische Schulordnung und
- im Bereich des bayerischen Schulwesens ein Erziehungs- und Unterrichtsgesetz.

Unsere Hausordnung (PDF zum Herunterladen)
Gymnasialschulordnung Bayern popup: yes (GSO – externer Link)
Bayerische Schulordnung popup: yes (BaySchO – externer Link)
Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz popup: yes (BayEUG – externer Link)
Wo kann man sich beschweren?
-
Unzufriedenheiten können mündlich vorgebracht, richtige Beschwerden sollten schriftlich formuliert werden – bitte nicht per E-Mail (= Postkarte)!
-
Nach einem Gespräch mit einer Lehrkraft können Sie sich an den Schulleiter wenden, der Sie fragen wird, ob Sie schon mit der betreffenden Lehrkraft gesprochen haben.
-
Nach einem Gespräch mit dem Schulleiter finden Sie Gehör beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken (Löbleinstr. 10, 90409 Nürnberg, Tel. 0911 / 231-5468), der (oder dessen Sekretärin) Sie fragen wird, ob Sie schon mit der Schulleitung gesprochen haben.
Häufige Fragen aus dem Schulleben und Antworten des Kultusministeriums popup: yes
Auch im Elternmagazin Schule und wir popup: yes finden Sie lesenswerte Informationen und Antworten auf viele Fragen.