Legasthenie oder LRS
Sollte bei Ihrem Kind eine Lese- oder Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) attestiert worden sein, so nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulpsychologin Frau Kähler-Lormann auf, die Ihre Unterlagen begutachten muss.
Damit Ihrem Kind, falls erforderlich, von Beginn des neuen Schuljahres an Nachteilausgleich bzw. Notenschutz zugestanden werden kann, sollten Sie sich baldmöglichst nach der Anmeldung, spätestens in der Woche nach den Pfingstferien mit Frau Kähler-Lormann in Verbindung setzen: schulpsychologie@asg-er.de.