Erstattung der Buskosten für den Schulweg
Ihr Kind hat Anspruch auf Wertmarken für den Bus zum ASG und wieder nach Hause, wenn Sie mindestens 3 km vom ASG entfernt wohnen. Die Entscheidung über die Berechtigung treffen Stadt bzw. Landratsamt.
Digitalisiertes Verfahren:
Bitte registrieren Sie Ihre Kinder im VGN Schulportal. Nach dem Anlegen eines Accounts kann dort der Antrag auf kostenfreie Schülerbeförderung gestellt oder ein neuer Verbundpass beantragt werden. Die Ausgabe der Wertmarken erfolgt in den ersten Schultagen im September im ASG (die Busfahrer sind in den ersten Schultagen sehr kulant, wenn ein Kind noch keine Wertmarke vorzeigen kann).
Wer ist berechtigt, Wertmarken für die Busfahrten zu erhalten?
⇒ Wenn Sie im Stadtgebiet Erlangen mindestens 3 km vom ASG entfernt wohnen, füllen Sie den Antrag für die Stadt Erlangen aus.
⇒ Wenn Sie im Landkreis in den Gemeinden
- Bubenreuth
- Großenseebach
- Heßdorf
- Kleinseebach
- Möhrendorf
wohnen, können Sie für die Wertmarken einen Antrag beim Landratsamt stellen.
⇒ Wenn Sie in anderen Gemeinden des Landkreises wohnen, erstattet das Landratsamt nur die Fahrtkosten zu den Landkreis-Gymnasien.